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Gründung

DIE "Stiftung Kinderklink Leipzig - für die Zukunft unserer Kinder in Leipzig" wurde Ende 2010 gegründet und hat am 20.12.2010 durch die Landesdirektion Leipzig die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts erhalten. Sie wird im Stiftungsverzeichnis der Landesdirektion Leipzig unter der Nummer 7/2010 geführt.
(Download Anerkennungsurkunde)

Die Stifter

GRÖßTER Einzelstifter ist der "Förderkreis der Kinderklink e.V. der Universität Leipzig", der Förderverein der Kinderklinik. Anders als die Stiftung Kinderklinik Leipzig kann der Förderkreis nur Spenden entgegennehmen, die jeweils kurzfristig verwendet werden müssen, ihm ist es nicht erlaubt, ein Grundstockvermögen aufzubauen, aus dessen Erträgen dann langfristig planbarere Projekte finanziert werden können. Im Jahr 2016 wurden der Förderkreis und die Stiftung Kinderklinik Leipzig unter dem Dach der Stiftung zusammengefasst.

NEBEN dem Förderkreis geören Frau Annemarie Bauer-Kiess, Herr Gerd Schmidt, Herr Marc Kyewski und Prof. Dr. Holger Till zu den Stiftern.

Stiftungszweck

ZWECK der Stiftung ist nach der Satzung die Frderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch die Mittelbeschaffung und Mittelweiterleitung an das "Kinderzentrum des Universitätsklinikums Leipzig" oder die Universität Leipzig. Dadurch sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden:

(Download der Satzung)

Stiftungskapital

DIE Stiftung ist mit einem Stiftungskapital von EUR 25.000,- ausgestattet worden.

DIESES sogenannte Grundstockvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und kann durch Zustiftungen der Stifter oder Dritter erhöht werden. Bereits nach einem Jahr ist das ursprünglich Stiftungskapital durch solche Zustiftungen fast verdoppelt worden. Ein großer Erfolg!

NACH der Satzung kann das Grundstockvermögen sowie Zustiftungen als Festgeld, in mündelsicheren Wertpapieren sowie - allerdings nur in Höhe von bis zu 15 % des Grundstockvermögens - in Aktien angelegt werden. Außerdem können Immobilien erworben werden.

Organe der Stiftung

DIE Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.

Stiftungsrat

DER Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern. Er hat folgende Aufgaben:
a) Berufung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
b) Beratung des Vorstandes,
c) Mitwirkung beim Abschluss von Rechtsgeschäften gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung,
d) Erlass von Richtlinien für die Verwendung von Stiftungsmitteln,
e) Beschlussfassung über Anträge an die Stiftungsbehörde auf Genehmigung von

DERZEIT besteht der Stiftungsrat aus folgenden Personen:

Vorstand

DER Vorstand besteht nach der Satzung aus drei Personen. Dies sind derzeit:
Gerd Schmidt, Rechtsanwalt, Leipzig
Marc Christian Kyewski, Rechtsanwalt, Leipzig
Kerstin Sommerfeld, Diplom-Ingenieurin für Bauwesen, Leipzig

Adresse
Stiftung Kinderklinik Leipzig
c/o CMS Hasche Sigle
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Tel. 0341/ 21672-0
Fax 0341/21672-29
Mail: Kontakt